Leitsätze zur Verwendung von Spenden


  • Spenden an FOPOS e.V. können nur entsprechend der Satzung des Vereins verwendet werden.
  • Der Verein FOPOS e.V. ist als mildtätig und gemeinnützig vom Finanzamt Paderborn anerkannt. In diesem Rahmen ist er befugt, steuerrechtlich gültige Spendenbescheinigungen auszustellen.
  • Vom Spender zweckgebundene Spenden werden ausschließlich für den gewünschten Zweck verwendet. Kann dies nicht geschehen, wird dies dem Spender mitgeteilt und über eine alternative Verwendung der Spendenmittel oder eine Rückzahlung beraten.
  • Spenden, die der Verein ohne ausdrückliche Zweckbindung erhält, werden seitens der Oratorianer des hl. Philipp Neri in Oudtshoorn/Südafrika im Rahmen ihres Care-Centers St. Luigi Scrosoppi für die Kinder- und Jugendarbeit verwendet.
  • Die Spenden werden zu 100% dem Spendenzweck zugeführt. Auch die notwendigen Transferkosten für die Überweisungen des Vereins nach Südafrika werden vom Verein getragen.
  • Die Vereinsarbeit wird ausschließlich ehrenamtlich geleistet.
  • Notwendige Auslagen des Vereins werden durch die Mitgliederbeiträge, Sonstige Erträge und für die Vereinsarbeit zweckgebundene Spenden finanziert.

Prüfung der Verwendung von Spenden


  • Einnahmen und Ausgaben des Vereins werden durch gewählte Kassenprüfer geprüft und durch Entlastung des Vorstandes bei der Mitgliederversammlung bestätigt.
  • Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben des Vereins und der Ausgaben der satzungsgemäß geförderten Projekte (alle in Südafrika getätigten Ausgaben) durch das Finanzamt Paderborn.
  • Die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben des Care-Centers St. Luigi Scrosoppi erfolgen jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer. Der Bericht liegt FOPOS vor und kann über die Geschäftsstelle eingesehen werden.